Allgemeine Geschäftsbedingungen





Teil I



§ 1 Geltungsbereich

Für Geschäfte mit der heinrichs weikamp gmbh gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne § 13 BGB handelt gilt nur Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne § 14 BGB handelt gilt ergänzend und abweichend dazu Teil II.

§ 2 Unverbindliches Angebot, Zustandekommen des Vertrages

Die Darstellung des Sortiments auf dem Server der heinrichs weikamp gmbh stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online Katalog dar. Der Besteller bestellt von ihm gewünschte Waren /Dienstleistungen durch Absendung der in der Bestellmaske, oder Bestellvordruck, vollständig auszufüllenden Angaben. Der Internet-Kunde bestätigt bei der Bestellung die AGB. Bei formlosen Bestellungen, oder Bestellungen mit dem Bestellvordruck, wird die AGB vom Kunden anerkannt. Wenn der Besteller eine Bestellung bei der heinrichs weikamp gmbh aufgibt, schickt die heinrichs weikamp gmbh dem Besteller eine E-Mail, die den Eingang seiner Bestellung bei der heinrichs weikamp gmbh bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Seine Bestellung stellt ein Angebot an die heinrichs weikamp gmbh zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die heinrichs weikamp gmbh nimmt dieses Angebot an, wenn sie dem Besteller per E-Mail mitteilt, dass sie die Ware verschickt hat. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande.

§ 3 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als die heinrichs weikamp gmbh ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 4 Beschaffungsrisiko Rücktritt vom Vertrag

Die heinrichs weikamp gmbh übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die heinrichs weikamp gmbh wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben die heinrichs weikamp gmbh wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.

§ 5 Rückgaberecht

Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware z.B. bei sperrigen Gütern kann der Käufer die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 Euro beträgt, erstattet die heinrichs weikamp gmbh die Kosten der Rückerstattung. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
heinrichs weikamp, Adlerstr. 7, 79098 Freiburg
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die heinrichs weikamp gmbh gegebenenfalls eine durch Ingebrauchnahme der Sache entstandene Wertminderung einbehalten kann.

§ 6 Ausschluss der Haftung für Sachmängel von Dritten gelieferter Ware

Die heinrichs weikamp gmbh hat Sachmängel der Lieferung, welche sie von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der heinrichs weikamp gmbh.

§ 8 Rügepflicht des Käufers

Der Käufer ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, im dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, der heinrichs weikamp gmbh schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Käufers dar.

§ 9 Fälligkeit der Kaufpreiszahlung

Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen der heinrichs weikamp gmbh 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 10 Haftung für Schadensersatz neben /statt der Leistung

(1) Die heinrichs weikamp gmbh haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der heinrichs weikamp gmbh oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die heinrichs weikamp gmbh nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Abs.1 gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
(2) Die Regelung des vorstehenden Abs.1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 11, die Haftung für Unmöglichkeit nach § 12.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Verzug

(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Die heinrichs weikamp gmbh haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 8 des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind auch nach Ablauf einer der heinrichs weikamp gmbh etwa gesetzten Frist zur Leistung ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 12 Haftung bei Unmöglichkeit

Soweit die Lieferung unmöglich ist und die heinrichs weikamp gmbh seine Rechte aus § 4 nicht ausübt, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 10 des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 13 Rücktritt vom Vertrag

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die heinrichs weikamp gmbh die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der heinrichs weikamp gmbh zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gleich aus welchem Rechtsgrund ein Jahr.
(2) Die Verjährungsfrist nach Abs.1 gilt auch für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer, unabhängig von deren Rechtsgrundlage. Sie gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten mit folgender Maßgabe:
a)Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes
b)Die Verjährungsfrist des Abs.1 gilt im Übrigen auch nicht, wenn die heinrichs weikamp gmbh den Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die heinrichs weikamp gmbh
eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Hat die heinrichs weikamp gmbh einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle der in den Abs.1 genannten Frist die anwendbaren Fristen des § 438 Abs.1 Nr.3 (sonstige Sachen) unter Ausschluss der Fristverlängerung bei Arglist gemäß § 438 Abs.3 BGB, soweit kein anderer Ausnahmefall nach diesem Abs.4 vorliegt.
c)Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche des Weiteren nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Ablieferung.
(5) Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
(6) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
(7) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 15 Aufrechnung

Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 16 Datenschutz

Die heinrichs weikamp gmbh verpflichtet sich, gespeicherte, persönliche Daten des Käufers ausschließlich zur Durchführung des Kaufvertrages zu verwenden und diese auch nach Vertragsende vertraulich zu behandeln.

§ 17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen erfolgen durch die Geschäftsführung. Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu vom Lieferanten nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von der Geschäftsführung des Lieferanten bestätigt werden. Etwaig getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 18 Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz der heinrichs weikamp gmbh in Freiburg im Breisgau.
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sachvermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der heinrichs weikamp gmbh. Die heinrichs weikamp gmbh ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers zu klagen.

Für die Rechtsbeziehungen in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.


Teil II - Zusatzvereinbarung für Unternehmer im Sinne § 14 BGB

$ 20 Haftung gegenüber Unternehmern im Sinne § 14 BGB

Abweichend von § 10, § 11 und § 12 beschränken sich die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung, das Recht auf Kaufpreisminderung oder das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

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